Wir Probst, Dechan undt Capitul St. Margarethen Collegiat Stift Waldtkirch Bekhennen hiemit disem Brief; nach dem Hanß Trenckhlin seel. unserer Stift gewester Underthan undt Vogt im Simonswald das Collegiat wegen dessen von unseren Herren Vorfahren bey der Stift erkauften Hofs und Würtschaft eine gewisse Summa Geltt schultig worden, undt solche was darahn ohnbezahlt verblieben, er Hanß Trenckhlin, wie auch nach dessen tödtlich Hintritt, sein Sohn Geörg Trenckhlin von dessen Hof als Underpfand verzinßet. Das nunmehr er Geörg Trenckhlin berüehrte (Schuld so vill darahn ermelter sein - Gestrichen) von seinem Vatter seel. ihme zur Bezahlung angewiesene Schuld samt zinsen eine Summa in underschidlichen mahlen und und unserer Stift nachgesehen worden, abgelöst, entrichtet undt bezahlt habe. Darumben wir für uns und unsere Nachkommen bey dem Stift um besagte Schuldt oder Capital, sambt all daraus (darvon) verfallenen Zinsen undt Barzahl, ihne Geörg Trenckhlin auch alle desselben Erben und künftige Jnhabern des gedachten Unterpfands ganz lödig und lost (loß) zehlen undt sagen, dergestalten daß dessen wegen wir an ihne (außerhalb einhundert Gulden welche er nach= von unserer Stift in parem Geltt aufgenommen undt annoch ver= zinset). einige Forderung noch Ansprach, jedoch mit Vorbe= halt unserer obrigkeitlichen Freyheiten, Rechten und Gerech= tigkeiten ec. nicht mehr haben, noch suechen sollen oder mögen wie dan zue dem Ende, die Ablösung diser Hauptsummen sambt Zinsen in unserer Schaffney Registern fleißigst notiert undt verzeichnet worden. Zue dessen Urkhundt haben wir ihme Trenckhlin dise Haubt= quitung so mit anhangendem unserer Stift gewöhnlichen Jnsi= gell verwahrt, zue Handen gestelt Zue Waldtkirch den 13. Decembris im sechzehnhundert vierundachtzigsten Jahr.
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